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Kosmetik­recht

Das Kosmetikrecht regelt die stoffliche Zusammensetzung, die Kennzeichnung, die Bewerbung, den Vertrieb und die Überwachung von kosmetischen Mitteln. Zentrale Vorschrift ist die EU-Kosmetik-Verordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009), die durch die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln (sog.Kosmetik-ClaimsVO) ergänzt wird.

Die Entwicklung und/oder die Verwendung neuer Zutaten für kosmetische Mittel und das Design neuer Produkte wirft komplexe Rechtsfragen auf, z.B. wenn Stoffe eingesetzt werden sollen, die auch in der Pharmazie verwendet werden. Hier schützt eine sorgfältige rechtliche Abklärung bereits im Vorfeld vor späteren Beanstandungen.

Der Bereich der Werbung ist speziell bei kosmetischen Mitteln vielfältig und durch kreative Elemente geprägt. Zur Bewerbung eines Produkts gehören auch alle Angaben auf der Verpackung einschließlich der Produktbezeichnung. Das Kosmetikrecht weist neben den allgemeinen Grundsätzen des Wettbewerbsrechts spezielle Regelungen für die Bewerbung von kosmetischen Mitteln auf. Einzubeziehen sind ggf. auch die Vorschriften des Heilmittelwerberechts, soweit eine krankheitsbezogene Bewerbung der Kosmetika erfolgt.

Auch im Bereich des Vertriebs von Kosmetika bestehen traditionell Besonderheiten, z.B. hinsichtlich des apothekenexklusiven Vertriebs oder der Vertriebsbindung an Vertragshändler. Entsprechendes gilt für den Bereich der Herstellung, da aufgrund der arbeitsteiligen Zusammenarbeit und des Bezugs vieler Zutaten von Grundstoffherstellern eine Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen herbeizuführen ist. Wechselseitige Informationspflichten können im Hinblick auf Beanstandungen und Kennzeichnung von Produkten (z.B. im Hinblick auf allergene Stoffe) wesentlich sein.

Wir beraten Sie umfassend in den Bereichen:

  • Bewertung und Überprüfung des Produktstatus
  • Abgrenzung zu Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten
  • Gutachtliche Stellungnahmen zur Verkehrsfähigkeit
  • Rohstoffe
  • Klärung der Verantwortlichkeiten
  • Produktentwicklung
  • Vertragsgestaltungen
  • Kennzeichnung (Prüfung und Optimierung)
  • Werbung und Marketing gemäß der "Kosmetik-Claims-VO
  • Produktinformationsdatei
  • Sicherheitsbewertung
  • Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten auf nationaler und EU-Ebene
  • Krisenkommunikation und -management

Bei der Beurteilung kosmetikrechtlicher Fragestellungen spielen auch naturwissenschaftliche Aspekte eine Rolle. Bei Bedarf können wir deshalb auf externes Know-How durch die Zusammenarbeit mit naturwissenschaftlichen Experten zurückgreifen.

Zu unseren Mandanten gehören sowohl mittelständische Betriebe und Großunternehmen sowie kleine handwerkliche Betriebe und Start-ups der Kosmetikbranche aus Herstellung und Handel.

Lebensmittelrecht Kosmetikrecht Pharmarecht Futtermittelrecht Biozidrecht Wettbewerbsrecht

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