Word-Cloud der Rechtsgebiete

Lebens­mittel­recht

Das Lebensmittelrecht erstreckt sich auf den gesamten Lebenszyklus eines Produktes, von der Produktentwicklung bis hin zur Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Dabei hat das Lebensmittelrecht den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Produkten, die Einhaltung von Qualitätsanforderungen sowie den Täuschungsschutz ebenso im Blick wie den Schutz des Wettbewerbs auf den Lebensmittelmärkten. Die Regelungsdichte des Lebensmittelrechts ist enorm und umfasst eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, angefangen von Regelungen zu Inhaltsstoffen und Produktionsverfahren über Hygieneanforderungen sowie Kennzeichnungs- und Marketingvorschriften, bis hin zu Vorschriften der Lebensmittelüberwachung.

Das Lebensmittelrecht basiert weitestgehend auf europäischen Rechtsvorschriften. Es wird durch die Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die Lebensmittelinformations-Verordnung (EG) 1169/2011 (LMIV) und insbesondere durch die Health-Claims-Verordnung (EG) 1924/2006 geprägt. Auf nationaler Ebene werden die EU-Regelungen durch Durchführungs- und Sanktionsvorschriften, insbesondere durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ergänzt.

Einen Schwerpunkt unserer Beratung stellt die Produkteinordnung dar. Wir klären für Sie die wichtige Frage, ob es sich bei Ihrem Produkt um ein Lebensmittel, ein Nahrungsergänzungsmittel, ein diätetisches Lebensmittel oder um ein zulassungspflichtiges Novel Food handelt.

Wollen Sie Ihre Produkte auch im Ausland auf den Markt bringen, beraten wir Sie mit der Unterstützung unserer ausländischen Netzwerkpartner.

Wir beraten Sie umfassend in den Bereichen:

  • Produktentwicklung
  • Lebensmittelzutaten, Aromen, Zusatzstoffe
  • Kennzeichnung
  • Werbung („Health Claims“), Marketing und Vertrieb
  • Zulassungsverfahren für Zusatzstoffe, Aromen, Health Claims, Novel Food
  • Verkehrsfähigkeitsgutachten
  • Ausnahmegenehmigungen und Allgemeinverfügungen
  • Kontaminanten und Rückstände
  • Qualitäts- und Hygienemaßnahmen sowie HACCP-Konzepte
  • Kommunikation mit Behörden und Staatsanwaltschaften
  • Krisenmanagement und Kommunikation in der Krise (Rücknahmen, Rückrufe)
  • Lobbyarbeit auf nationaler und internationaler Ebene
  • Markteinführungen im Ausland

Regelmäßig spielen bei der Beurteilung lebensmittelrechtlicher Fragestellungen auch naturwissenschaftliche Aspekte eine Rolle. Bei Bedarf können wir auf externes Know-How durch die Zusammenarbeit mit naturwissenschaftlichen Experten zurückgreifen.

Zu unseren Mandanten gehören sowohl mittelständische Betriebe und Großunternehmen sowie kleine handwerkliche Betriebe und Start-ups der Lebensmittelbranche aus Herstellung und Handel.

Lebensmittelrecht Kosmetikrecht Pharmarecht Futtermittelrecht Biozidrecht Wettbewerbsrecht

Aktuelle Mitteilung

Ab dem 1. März 2023 finden Sie unsere Kanzlei in der Ehrengutstraße 1b – 80469 München.

Kontaktieren Sie uns

Kontakt

Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei im Herzen von München oder kontaktieren Sie uns per Telefon oder Email.

Kanzlei REINHART Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei

  Ehrengutstraße 1b, 80469 München

  + 49 (0)89 / 41 11 282 – 00

  + 49 (0)89 / 41 11 282 – 22

  info@reinhart.legal