Dr. Andreas Reinhart

Dr. Andreas Reinhart ist Gründungspartner der REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Rechtsanwalt Dr. Reinhart berät und vertritt Mandaten aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie zu produktspezifischen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich des Lebensmittel- und Kosmetikrechts, von der Produktentwicklung, über Vertrieb und Vermarktung, bis hin zur Verteidigung gegenüber Behörden und vor Gericht. Dr. Andreas Reinhart prüft den Produktstatus (Borderline-Produkte) und die stoffliche Verkehrsfähigkeit der Produkte. Außerdem berät er im Hinblick auf Kennzeichnung sowie Aufmachung von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln, zudem prüft Dr. Reinhart Werbe- bzw. Marketingmaßnahmen auf ihre Zulässigkeit.

Im Pharmabereich konzentriert sich die Tätigkeit von Dr. Andreas Reinhart auf die Abgrenzungsproblematik (Arzneimittel – Medizinprodukt – Lebensmittel – Kosmetikum – Biozid) und das Heilmittelwerberecht. Ergänzend kommen markenrechtliche Mandate hinzu, die sich von der Markeneintragung und -pflege, bis zur Abwehr von Ansprüchen Dritter erstrecken.

Seit 2005 ist Dr. Andreas Reinhart Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München (TUM) in Weihenstephan und von 2010 bis 2021 war er als Lehrbeauftragter an der Paris-Lodron-Universität Salzburg tätig.

Dr. Andreas Reinhart ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Lebensmittel & Recht – LMuR“ (Verlag C.H.Beck) und durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen als Kenner der von ihm bearbeiteten Rechtsgebiete ausgewiesen. Unter anderem ist er Herausgeber des Kommentars zur „Novel Food-Verordnung“ (Behr´s Verlag), des Kommentars „KosmetikVO“ (Verlag C.H.Beck) sowie des Werkes „Praxishandbuch Kosmetische Mittel“ (Behr´s Verlag). Dr. Reinhart schreibt als Autor u.a. für den Behr´s Kommentar zum Lebensmittelrecht von Dannecker/Domeier (Hrsg.), den Wettbewerbsrecht-Kommentar (UWG) von Fezer/Büscher/Obergfell (Verlag C.H.Beck) sowie für das Handbuch des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz (Carl Heymanns Verlag). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber des HWG-Kommentars Gröning (WVG Verlag).

Neben seinem Lehrauftrag an der TU München (TUM School of Life Sciences) und seiner Dozententätigkeit bei der Deutschen Anwaltsakademie (DAA) referiert Dr. Andreas Reinhart auf nationalen und internationalen Veranstaltungen.

Er ist Mitglied des Rechtsausschusses des Lebensmittelverband Deutschland e.V., des GRUR-Fachausschusses Arznei- und Lebensmittelrecht und des wissenschaftlichen Beirats der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Lebensmittelrecht e.V. (WGfL) sowie aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Kosmetische Mittel" der Lebensmittelchemischen Gesellschaft in der GDCh.

Dr. Andreas Reinhart berät auf Deutsch und in Englisch.

Dr. Andreas Reinhart

Rechtsanwalt

 

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