Dr. Stephanie Reinhart

Dr. Stephanie Reinhart ist Gründungspartnerin der Kanzlei REINHART Rechtsanwälte. Sie studierte Rechtswissenschaften und promovierte zum Dr. jur. an der Universität Regensburg. Referendarstation in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in San Francisco, USA.

Frau Rechtsanwältin Dr. Reinhart betreut unsere Mandanten umfassend in lebensmittelrechtlichen, kosmetikrechtlichen und futtermittelrechtlichen Belangen. Schwerpunkte der Tätigkeiten bilden Abgrenzungsfragen, Fragen der Produkt-Kennzeichnung sowie die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln, kosmetischen Mitteln und Futtermitteln. Rechtsanwältin Dr. Reinhart berät von der Produktentwicklung bis zur Marktreife und vertritt unsere Mandanten bei Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern und Behörden ebenso wie vor Gericht. Darüber hinaus berät Frau Dr. Reinhart in Fragen bei der Ausgestaltung von Verträgen wie Lohnherstellungs- und Produktentwicklungsvereinbarungen sowie zu Fragen des Online-Handels.

Von Januar bis Dezember 2016 arbeitete Frau Rechtsanwältin Dr. Reinhart in der auf das Lebensmittelrecht spezialisierten Sozietät meyer.rechtsanwälte Partnerschaft. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit für ein bedeutendes Verlagsunternehmen sowie ihrer Promotion zu einem steuerrechtlichen Thema bringt Frau Dr. Reinhart ein fundiertes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mit. Die fachliche Expertise von Frau Rechtsanwältin Dr. Reinhart ist durch wissenschaftliche Publikationen belegt. Rechtsanwältin Dr. Reinhart ist Mitglied im Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel des Lebensmittelverbands Deutschland (AK NEM) sowie der European Food Law Association (EFLA).

Dr. Stephanie Reinhart berät auf Deutsch und Englisch.

Dr. Stephanie Reinhart

Rechtsanwältin

 

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