Biozid­recht

Das Biozidrecht umfasst Regelungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die aufgrund der Aktivität der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe zum Schutz von Mensch, Tier, Materialien oder Erzeugnissen vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien, eingesetzt werden. Da Biozidprodukte als Mittel zur Bekämpfung unterschiedlicher Organismen potenziell auch gefährlich für Menschen, Tiere und die Umwelt sind, gelten besondere Vorschriften für Produktion, Inverkehrbringen sowie Vermarktung dieser Produkte.

Die europäische Verordnung über Biozidprodukte (EU) 528/2012 regelt insbesondere die Zulassung von Biozidprodukten, deren Bereitstellung und Verwendung sowie das Inverkehrbringen von behandelten Waren.

Biozidprodukte sind immer häufiger Gegenstand behördlicher Beanstandungen sowie von Wettbewerbsprozessen. Der Abgrenzung von Bioziden gegenüber Pflanzenschutzmitteln, Verarbeitungshilfsstoffen, kosmetischen Mitteln und Arzneimitteln kommt dabei entscheidende Bedeutung zu. Daneben sind die richtige Kennzeichnung der Wirkstoffe sowie die Grenzen der Werbung entscheidende Aspekte im Bereich des Biozidrechts.

Wir beraten Sie umfassend in den Bereichen:

  • Produktentwicklung
  • Herstellung (Problem „in-situ“ Herstellung)
  • Verkehrsfähigkeit und Abgrenzungsfragen
  • Einstufung, Kennzeichnung und Werbung
  • Zulassungsverfahren und Registrierungspflichten
  • Vertretung gegenüber Behörden bei Beanstandungen
  • Prozessvertretung

Wir beraten kleine und mittelständische Betriebe sowie Großunternehmen der Biozid- und Chemikalienbranche aus Herstellung und Handel.

Lebensmittelrecht Kosmetikrecht Pharmarecht Futtermittelrecht Biozidrecht Wettbewerbsrecht

Aktuelle Mitteilung

Ab dem 1. März 2023 finden Sie unsere Kanzlei in der Ehrengutstraße 1b – 80469 München.

Kontaktieren Sie uns

Kontakt

Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei im Herzen von München oder kontaktieren Sie uns per Telefon oder Email.

Kanzlei REINHART Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei

  Ehrengutstraße 1b, 80469 München

  + 49 (0)89 / 41 11 282 – 00

  + 49 (0)89 / 41 11 282 – 22

  info@reinhart.legal